Diskriminierung in der Hundewelt
In den letzten Jahren ist die Zahl der Listenhunde im Tierheim drastisch angestiegen und hat uns vor einige Herausforderungen gestellt. Für die Mitarbeiter*innen sind es ganz normale Hunde, wie jeder andere auch, aber in der Gesellschaft werden sie oft anders wahrgenommen und behandelt. Um dies zu verstehen, muss man wissen warum manche Rassen auf einer Liste stehen und als potenziell gefährlich gelten: Bei einem tragischen Zwischenfall im Jahr 2000 wurde ein kleiner Junge auf einem Spielplatz von zwei Hunden getötet, was die Regierung veranlasste, Hunderassen mit einem gewissen Phänotyp als grundsätzlich gefährlich einzustufen. Jedes Bundesland hat dazu eine eigene Verordnung verfasst, wobei vier Bundesländer diese wieder abgeschafft haben. In Baden-Württemberg stehen American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier auf dieser Liste in der Kategorie 1 und gelten ab dem sechsten Lebensmonat als gefährlich. Das bedeutet entweder, dass der Hund einen Wesenstest beim zuständigen Veterinäramt und der Polizeibehörde absolvieren muss, um seine Gefährlichkeit zu widerlegen oder es besteht eine Maulkorb- und Leinenpflicht im öffentlichen Raum. Mit erreichen des 15. Lebensmonat muss dieser Wesenstest wiederholt werden. Falls es danach zu irgendwelchen Vorfällen kommt, kann dieser aber wieder aberkannt werden. Die Folge ist oft die Abgabe in ein Tierheim. Zudem kommt noch hinzu, dass die Hundesteuer in den meisten Gemeinden deutlich höher ist als bei anderen Rassen (600 bis 1000 €). Man muss außerdem den Hund mit einem Chip kennzeichnen, eine Haftpflichtversicherung abschließen und ein einwandfreies Führungszeugnis vorweisen. Ganz schön viele Vorschriften und Kosten, die man beachten muss und uns die Vermittlung dieser Hunde deutlich erschwert.
Der Charakter von Staffordshire und Pitbull Terrier reicht von gutmütige „Abrissbirne“, die keine Distanz kennt, bis hin zur sensiblen „Mimose“, die bei einem Tropfen Wasser von oben nicht das Haus verlässt. Sie binden sich aber immer eng an ihre Bezugspersonen und sind bewegungs- und lernfreudig. Einer dieser Listenhunde ist Thay, der Ende 2023 bei uns abgeben wurde. Zu diesem Zeitpunkt war er ca. neun Monate alt, mitten in der Pubertät und kannte keine Signale oder Regeln. Das sind zum Glück alles Dinge, die der Rüde bei uns mit viel Training und liebevoller Konsequenz gelernt hat. Von Grund auf hat Thay ein offenes Wesen und liebt alle Menschen und Hunde, weshalb wir uns sicher waren, dass er den Wesenstest mit 15 Monaten mit Leichtigkeit bestehen würde. Wir suchten schon vorab ein neues Zuhause für den verspielten Junghund. Zum Glück meldete sich nach kurzer Zeit eine Familie mit zwei Kindern, Hundeerfahrung und ganz viel Herz, sodass er direkt nach seiner bestandenen Prüfung umziehen durfte. Natürlich haben alle Familienmitglieder Thay kennengelernt, die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und einen Vorbesuch absolviert. Das behördliche Schreiben der Stadt zum bestandenen Wesenstest müssen sie immer zur Hand haben, damit es bei einer Kontrolle von Polizei oder Ordnungsamt vorgewiesen werden kann.
Leider kommen auch Listenhunde in unser Tierheim, die nicht so gut sozialisiert sind und eine schlimme Vorgeschichte haben. Manche Hunde bestehen den Wesenstest nicht und dürfen nur in ein Bundesland ohne Rasseliste vermittelt werden oder es finden sich Menschen, die von ihrer Gemeinde die Erlaubnis bekommen einen als gefährlich eingestuften Hund zu halten. Für die meisten Tierschützer ist dieses Konzept der Einstufung von Gefährlichkeit aufgrund der Rasse völlig überholt, denn wir achten bei allen Hunden darauf, dass sie zu verantwortungsbewussten Besitzern vermittelt werden, egal welcher Rasse sie angehören.
Kein Lebewesen wird böse geboren!