Zum Hauptinhalt springen
Vorsorge wie chippen und registrieren sind der beste Schutz vor bösen Überraschungen…

Ein Albtraum – der geliebte Vierbeiner vermisst

Das geliebte Haustier vermisst- sicherlich ein Albtraum für Frauchen und Herrchen. Und es kann jeden treffen. Ein Mal nicht aufgepasst und die Fellnase büxt aus. Die Gründe sind vielfältig. Zum einen können Hunde ihrem Jagdinstinkt folgen oder haben die Spur einer läufigen Hündin aufgenommen. Zum anderen kann sich der geliebte Vierbeiner erschreckt haben und vor Angst davon laufen oder er hat einfach Langeweile und will ohne den Halter die Umgebung erkunden. Katzen mit Freigang sind oftmals neugierig und werden aus Versehen in Kellern oder Garagen eingesperrt. 

Dies geschieht öfter als man denkt. Unsere Erfahrung zeigt: Viele Tiere sind nach wie vor weder tätowiert oder gechippt noch bei einen der beiden großen, gemeinnützigen und kostenlosen Haustierregistern „ Findefix“ oder „Tasso“ gemeldet. Deutschland ist übrigens was eine Kennzeichnung und Registrierung von Hunden betrifft eines der Schlusslichter in Europa. Dabei erleichtert eine solche Vorsorge nicht nur erheblich die Arbeit bei der Suche, sondern erspart auch Frauchen und Herrchen so manche schlaflose Nacht. Beide Einrichtungen verfügen über einen Telefonservice rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr und es steht ein Online-Formular für die Vermisstenmeldung zur Verfügung. Die Kennzeichnung, die die Tierärzte durchführen, sowie die Registrierung sind unverwechselbar wie ein Fingerabdruck. 

Um den Alptraum zu verkürzen, ist es auch wichtig bei „Findefix“ oder „Tasso“ eine Freigabe der eigenen Daten für Polizei, Tierheime oder Tierrettungsdienste zu veranlassen. Wenn nicht, kann wertvolle Zeit verloren gehen: Denn der Finder kann sich dann nicht direkt mit dem Halter in Verbindung setzen und muss abwarten, bis dies die beiden Tierschutzorganisationen erledigt haben. 

Mit einer übrigens von Tierschützern geforderten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Haustieren können darüber hinaus gravierende Probleme, wie beispielsweise der illegale Welpenhandel sowie überfüllte Tierheime gelöst werden. Sie ist auch unabdingbare Voraussetzung, um eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen in privaten Haushalten zu kontrollieren. Eine Katzenschutzverordnung ist nämlich dringend erforderlich, um das immer größer werdende Katzenelend zu lindern. (siehe auch S. 16)

Was ist aber, wenn nicht dem geliebten Vierbeiner etwas Unvorhergesehenes zustößt, sondern Frauchen oder Herrchen? Rettungsdienste können nämlich nicht wissen, dass zum Beispiel eine Katze oder ein Hund vergeblich zu Hause wartet. Daher sollte sich im Gelbeutel, aber auch gut sichtbar in der Wohnung, falls sich das Tier verkrochen hat, eine Mitteilung mit Informationen über die vierbeinigen Begleiter befinden. Außerdem sollte jeder Tierhalter Vorsorge treffen und zwar schriftlich, für den Fall seines Todes: Was soll dann mit der geliebten Fellnase geschehen?

Schlussendlich stellt sich die Frage, ob sich eine Krankenversicherung für das Haustier lohnt? Laut Verbraucherzentrale zahlen nur diejenigen Tierhalter, die ihr gesundes Tier so früh wie möglich versichern, niedrige Beiträge. Es gibt oft ein Mindest- und Höchstalter. Standardleistungen wie Impfungen oder Kastrationen bzw. Sterilisationen fallen häufig nicht unter den Versicherungsschutz. Daher gilt es genau zu prüfen, ob es statt dessen für den Ernstfall nicht sinnvoller erscheint, eine Rücklage zu bilden und Geld auf dem Konto für Notfälle zu reservieren.