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Ein erster Schritt ist getan

Katzenschutzverordnung – Sachstand 2024

Katzenschutzverordnung – Sachstand 2024

Ein erster Schritt ist vollbracht! Eine große Gemeinde und zwar Esslingen hat zum 1. Juni 2024 die Katzenschutzverordnung eingeführt. Hier der Text aus der Veröffentlichung der Verordnung:

„Ziel der Katzenschutzverordnung ist es, die wildlebende Katzenpopulation dauerhaft einzudämmen und damit Schmerz und Leid der Tiere zu vermeiden. Auch das Tierheim und der Tierschutzverein soll damit entlastet werden. Außerdem werden durch die Populationskontrolle Singvögel, Kleinsäuger und Reptilien, die von verwilderten Katzen häufig gejagt und erbeutet werden, besser geschützt. Kernpunkte der Katzenschutzverordnung sind eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle freilaufenden Katzen im Stadtgebiet.Die Verordnung umfasst also sowohl freilebende Katzen als auch Katzen, die in Haushalten leben und Zugang zum Freien haben. Reine Wohnungskatzen, Katzen ohne unkontrollierten Freilauf sind davon nicht betroffen. Die Kosten für die Kastration, etwa 100 Euro für männliche und 200 Euro für weibliche Tiere, müssen die Halterinnen und Halter tragen. Hinzu kommen etwa 50 Euro für das Einsetzen eines Transponders zur Kennzeichnung und anschließenden Registrierung.“

Wir sind froh soweit gekommen zu sein. Nun geht es mit neuer Kraft weiter. Wir haben alle anderen Gemeinden erneut angeschrieben und sie mit Zahlen und über den neuesten Stand, dass Esslingen zugestimmt hat, informiert. Wir hoffen nun auf neue, informative und erfolgreiche Gespräche mit den einzelnen Kommunen. Sie haben jetzt Zahlen und können nicht mehr sagen, dass es keine Streunerpopulation gibt. Das ist wichtig, denn das Problem wird immer größer. Die Tierheime kommen an ihre Belastungsgrenze, denn immer mehr Katzen werden gefunden. Außerdem nehmen auch die Krankheiten unter den Streunern extrem zu. Parvovirus, eine hoch ansteckende und mitunter tödlich verlaufende Erkrankung, und vieles mehr grassiert unter den Populationen. Allein wir mussten unser Tierheim für vier Wochen schließen, da uns eine Streunermutter mit Babys den Virus ins Haus gebracht hat.

Falls Ihnen noch Information über die Katzenschutzverordung fehlen, hier im Kurzen zusammengefasst:

Der für uns wichtigste Punkt aus der Verordnung wäre die Kastrationspflicht und das Chippen für alle Freigängerkatzen. Dies ist im Moment der wichtigste Antragspunkt für uns, denn geschätzt mehr als zwei Millionen verwilderte Katzen leben landesweit auf der Straße. Diese Tiere sind oft sehr krank (Katzenschnupfen, Unterernährung, Katzen Aids, Durchfall und Verletzungen). Da sie keine Lobby haben und da die vielen freiwilligen Helfer und Organisationen die Futterstellen und auch das Einfangen der Streuner, um sie medizinisch versorgen zu lassen, nicht alleine stemmen können, haben wir uns entschieden, bei unseren Vertragsgemeinden den Antrag auf die Katzenschutzverordnung mit der Bitte um Einführung zu stellen.

Dieses Gesetz besteht schon seit 2013. Die Durchführung obliegt aber den Bundesländern und in Baden-Württemberg müssen die einzelnen Kommunen beschließen, eine Katzenschutzverordnung einzuführen. Deshalb sollten alle gemeinsam nach einer Lösung suchen. Weitere Kommunen sollten sich anschließen und die Halter*innen von Freigängerkatzen zur Kastration sowie zum Chippen verpflichten. Hiermit wäre schon ein Anfang gemacht, denn wodurch entstehen verwilderte Katzen? Durch Paarung !! Wenn alle die Freigänger kastriert sind ist schon ein kleines Stück des Weges beschritten.

Auch das Einfangen der verwilderten Tiere würde die Katzenschutzverordnung erleichtern, da diese uns auch den Zugang zu privatem Gelände zum Schutze der Tiere erlauben würde. So würden wir nicht immer wie heute an der Grenze zum Gesetzesbruch leben müssen. Wir versprechen Ihnen, dass wir am Ball bleiben zum Wohle der vielen Katzen, die im Elend leben müssen. Wir bitten Sie alle auch weiterhin um Unterstützung und eventuell aktiv auf ihre Gemeindemitglieder zuzugehen und um Mithilfe zu bitten.

Liebe Freunde der Katzenfreigängerhaltung, nun noch eine ganz besondere Bitte an Sie: Bitte lassen Sie ihre kastrierten Katzen, wenn sie gechippt sind, registrieren. Tasso oder Findefix sind gute Portale. Und vergessen Sie nicht die Datenfreigabe. Leider ist es uns sonst nicht möglich, Sie zu erreichen. Auch Adressänderungen sollten Sie melden. Dies erleichtert uns die Arbeit und trägt maßgeblich dazu bei, dass ihr Liebling wieder schnell nach Hause kommt. Danke dafür, Ihr Tierheim sowie Tierschutzverein.