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Fundtiere

Welche Tiere gelten dem Gesetz nach als Fundtiere?

Fundtiere sind Tiere, die ihrem Halter entlaufen/ entflogen sind und bei denen anzunehmen ist, dass der Eigentümer sie wieder abholen wird. Juristisch bezeichnet man sie als „besitzlos“, das heißt, sie sind nicht im Zugriffsbereich des Eigentümers, aber sie sind damit nicht „herrenlos“. Das Fundrecht gilt bundesweit. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch §965 ff BGB geregelt. Der Eigentümer hat noch sechs Monate nach der Fundanzeige das Recht, sein Tier von der Fundtierbehörde heraus zu verlangen. Das Tier darf bis dahin nur zur Pflege, zum Beispiel an das Tierheim. Bzw. unter Eigentumsvorbehalt weitergegeben werden. Der Fund eines Tieres ist unverzüglich anzuzeigen, sie ist eine im Gesetz festgelegte Pflicht des Finders.

Wer ist für Fundtierkostenerstattung zuständig?

Zuständig ist diejenige Kommune, bzw. in dessen Gebiet das Fundtier aufgefunden wurde. Viele Städte und Gemeinden haben mit den Betreibern von Tierheimen Verträge wegen der Verwahrung von Fundtieren und herrenlosen Tieren sowie der damit verbundenen Kosten abgeschlossen, da sie selbst die Aufgaben nicht erledigen können.

Mit welchen Kommunen im Landkreis Esslingen hat der  Tierschutzverein Esslingen Fundtierverträge abgeschlossen und ist somit Ansprechpartner beim Auffinden von Fundtieren und herrenlosen Tieren.

Gemeinde Aichwald
- Gemeinde Altbach
- Gemeinde Baltmannsweiler
- Gemeinde Deizisau
- Gemeinde Denkendorf
- Stadt Esslingen a.N.
- Gemeinde Hochdorf
- Gemeinde Köngen

 -Stadt Nürtingen
- Gemeinde Oberboihingen
- Stadt Ostfildern
- Stadt Plochingen
- Gemeinde Reichenbach a. d. Fils
- Gemeinde Unterensingen
- Stadt Wendlingen a.N.
- Stadt Wernau
- Gemeinde Lichtenwald

Sie haben Fundtiere bzw. herrenlose Tiere gefunden?
Hier finden Sie die wichtigsten Notfall-Telefonnummern

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