Deizisauer Kätzchen

Eine Geschichte mit zwei Gesichtern
Es ist schon eine geraume Zeit her, als die Tierrettung Mittlerer Neckar – von einer Anruferin alarmiert – mehrere kläglich miauende Katzenbabys auf einem Spielplatz in Deizisau eingefangen hat und in einem jämmerlichen Zustand ins Tierheim brachte. Die fünf bis sechs Wochen alten, ausgesetzten Britisch Kurzhaar waren teilweise schlecht ernährt und litten alle unter einem stark juckenden und ansteckenden Pilzbefall der Haut. Genau vier Wochen später hatte eine andere Frau angeblich am gleichen Ort weitere, verwahrloste und kranke Kitten entdeckt und in einem Wäschekorb zu uns gebracht. Da es sich bei den insgesamt 15 Tierbabys um sich gleichende Rassekatzen handelte, lag die Vermutung nahe, dass sie aus einer Zucht stammten und einfach „entsorgt“ wurden.
Wir hatten übrigens umgehend Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt gestellt und es folgte nun eine langwierige und kostspielige Behandlung der kleinen Kittenbande. In dem Alter hätten die Kleinen eigentlich noch ihre Mutter gebraucht. Darüber hinaus musste aufgrund des ansteckenden Pilzbefalls wochenlang ein bestimmtes Medikament verabreicht werden. Trotzt aller aufopfernden Pflege starben zwei der kleinen Samtpfoten. Die anderen Geschwisterchen konnten erfolgreich geheilt und groß gezogen werden und haben inzwischen auch ein liebevolles, neues Zuhause gefunden.
Das Happ End hat jedoch einen bitteren Nachgeschmack: Das von uns angestrengte Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Obwohl es anfangs einen vielversprechenden Verdacht gab, reichte dieser schlussendlich jedoch nicht für eine Anklageerhebung aus. Die traurige Wahrheit ist wie so oft, dass der Verursacher dieses ganzen Leids nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Grundsätzlich stellt das Aussetzen von Tieren eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann. Haftstrafen drohen, wenn ein Tier dadurch stirbt oder langfristig beeinträchtigt ist. Doch leider nützt es nicht viel, wenn die Strafen zwar auf dem Papier stehen, aber aufgrund der schwierigen Beweislage nicht durchgesetzt werden können. Sabine Försterling