Mit der Errichtung eines Testaments zugunsten des Tierschutzvereins können Sie die Zukunft des Vereins sichern. Erbschaften für den Tierschutzverein sind steuerfrei. Außerdem müssen sie nicht wie Spenden zeitnah (innerhalb von zwei Jahren) verwendet werden. Sie können also von uns auf die „Hohe Kante“ gelegt werden, um zum Beispiel größere Bauinvestitionen zu tätigen. Über all diese Möglichkeiten und noch einige mehr informieren wir Sie gerne.